Mietkauf
Beim Mietkauf handelt es sich um eine Sache zwischen Mieter und Vermieter, bei der Kreditinstitute und Banken nicht beteiligt sind. Der Mieter zahlt eine reguläre Miete für ein Mietobjekt an den Vermieter und erwirbt das Mietobjekt nach einer bestimmten Zeit käuflich. Die bereits gezahlten Mieten werden vom Kaufpreis abgezogen, es muss also lediglich der Restkaufpreis gezahlt werden. Bis zum Kauf hat der Mieter jedoch nicht mehr Rechte und Pflichten, als ein normaler Mieter.










