Mahnung
Eine Mahnung wird vom Gläubiger an säumigen Schuldner versandt. Der Schuldner gerät dadurch in Verzug, so dass er sich zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet. Es erfolgen in der Regel zwei Mahnungen. Zahlt der Schuldner dann immer noch nicht, so ist der Gläubiger berechtigt, das Mahnverfahren zu eröffnen. Die Eröffnung des Mahnverfahrens hat zur Folge, dass ein bedingter Zahlungsbefehl erlassen wird, was durch das Amtsgericht erfolgen kann. Dadurch wird eine zweiwöchige Frist in Gang gesetzt, in der es dem Schuldner obliegt, Widerspruch einzulegen oder den fälligen Betrag nebst Zinsen zu zahlen. Die Kosten des Verfahrens richten sich nicht nach dem Streitwert, so dass sie diesen um ein Vielfaches übersteigen können.










