Lohn- und Gehaltsabtretung
Eine Lohn- oder Gehaltsabtretung ist oft in einem Kreditvertrag verankert, um Gläubigern Sicherheit zu gewähren. Bei der Lohn- oder Gehaltsabtretung werden zu Sicherungszwecken alle künftigen Forderungen des Schuldners auf Lohn oder Gehalt gegen den Arbeitgeber an den Gläubiger abgetreten. Gerät der Schuldner in Zahlungsschwierigkeiten, kann der Gläubiger sich den fälligen Betrag direkt vom Arbeitgeber auszahlen lassen.










