Löschungsbewilligung
Ist ein Grundstück mit einem Grundpfandrecht, also zum Beispiel mit einer Grundschuld oder einer Hypothek belastet, so wird diese auch ins Grundbuch eingetragen. Wurde das Darlehen ordnungsgemäß zurückgeführt, stellt der Darlehensnehmer einen Antrag auf Löschung dieser Eintragung aus dem Grundbuch. Der Sicherungsnehmer muss die Löschung dann bewilligen. Die Bewilligung des Sicherungsnehmers auf Löschung der Hypothek (o.ä.) aus dem Grundbuch wird als Löschungsbewilligung bezeichnet.










