Löschungsanspruch
Der Anspruch auf Löschung einer, im Grundbuch eingetragenen, Belastung eines Grundstückes steht dem Besitzer einer mit einer Grundschuld belasteten Immobilie zu, sofern er das gesamte Darlehen fristgerecht zurückgeführt hat. Ist eine Grundschuld oder auch eine Hypothek durch Erlöschen der zu sichernden Forderung zu einer Eigentümergrundschuld geworden, so steht es dem Immobilienbesitzer frei, diese Eigentümergrundschuld für eine erneute finanzielle Belastung zu nutzen. In diesem Fall muss jedoch der Löschungsanspruch ausgeschlossen werden.










