Leasing
Leasing kommt aus dem Englischen und bedeutet übersetzt mieten oder pachten. Hier muss allerdings klar getrennt werden: Im Gegensatz zum bloßen mieten einer Wohnung, wo der Vermieter für die Instandhaltung verantwortlich ist, hat der Leasingnehmer mehr Pflichten, aber auch mehr Rechte. Da sich die meisten Leasingobjekte abnutzen (z.B. Autos) ist regelmäßig ein Wertverlust zu verzeichnen. Im Leasingvertrag muss eindeutig geregelt sein, wer für die Instandhaltungskosten verantwortlich ist. Zumeist obliegt dies dem Leasingnehmer. Ist die Leasingvertrag ausgelaufen, steht es dem Leasingnehmer in der Regel frei, das Leasingobjekt für den Restkaufpreis zu erwerben, oder zurückzugeben.










