Kreditwesengesetz
Das Kreditwesengesetz (KWG) bezeichnet das Gesetz über das Kreditwesen in Deutschland. Die Hauptzwecke des KWG sind die Sicherung und Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft und der Schutz der Gläubiger von Kreditinstituten vor Verlust Ihrer Einlagen.










