Kreditsicherungsmittel
Die meisten Kreditgeber fordern vom Kreditnehmer Sicherheiten, aus denen sie sich befriedigen können, falls es zu Zahlungsschwierigkeiten, oder sogar zur Zahlungsunfähigkeit seitens des Kreditnehmers kommt. Die Sicherung kann durch verschiedene Maßnahmen erfolgen:
1. Durch stufenweise Vertragsabwicklung (Eigentumsvorbehalt, Auflassungsvormerkung, Zurückbehaltungsrecht, Zug um Zug Leistung)
2. Durch Haftung eines Dritten (Bürgschaft, Garantie, Patronatserklärung)
3. Durch Haftung einer Sache oder einer Forderung (Sicherungsübereignung, Pfandrecht, Hypothek, Grundschuld, Sicherungsabtretung)










