Kreditkündigung
Bei einer Kreditkündigung handelt es sich um eine einseitige Willenserklärung des Kreditnehmers, oder auch des Kreditgebers, die auf die Beendigung des Kreditvertrages abstellt. Bei einer solchen vorzeitigen Beendigung des Kreditvertrages sind die jeweils rechtlichen Vorgaben zu beachten und sie kann zu einer Vorfälligkeitsentschädigung zugunsten der gekündigten Vertragspartei führen. Die vorzeitige Kündigung ist auch möglich, wenn kein Kündigungsrecht besteht, aber beide Vertragsparteien einverstanden sind.










