Konkurs

Der Konkurs dient der Rettung der letzten finanziellen Mittel im Insolvenzverfahren. Konkurs und Insolvenz sind jedoch nicht ein und die selbe Sache. Die Insolvenz ist vielmehr Voraussetzung für das Konkursverfahren. Das Konkursverfahren beginnt mit der Liquidierung des insolventen Schuldners, um anschließend das restliche Geld auf die verschiedenen Gläubiger zu verteilen. Der Schuldner wird dadurch von dem Rest seiner Schulden befreit, da er nun das ihm maximale an Schulden getilgt hat. Der Konkursantrag kann sowohl von einem Gläubiger, als auch vom Schuldner selbst gestellt werden, sofern eine gewisse Liquidität zur Tilgung vorhanden ist.

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