Insolvenzverschleppung
Wenn eine natürliche oder juristische Person zahlungsunfähig und/oder überschuldet ist, muss ein Insolvenzantrag gestellt werden. Da gerade die Vertreter juristischer Personen im Fall der Firmeninsolvenz oft mit ihren eigenen Vermögen haften müssten, stellen sie den Antrag oft verspätet oder gar nicht. Insolvenzverschleppung bedeutet also, dass die Insolvenz „verschleppt“ bzw. hinausgezögert wird.










