Insolvenzantrag
Kann ein Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht mehr nachkommen, ist er überschuldet und/oder zahlungsunfähig, so ist er verpflichtet einen Insolvenzantrag zu stellen, der das Insolvenzverfahren einleitet. Dieser Antrag ist schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen. Normalerweise liegt die Pflicht der Antragsstellung beim Schuldner, bei Personengesellschaften bei dem/den gesetzlichen Vertreter/n.










