Insolvenz
Wenn der Fall eintritt, dass eine verschuldetet Person aller Voraussicht nach im kommenden Jahr ihre finanziellen Verpflichtungen nicht einhalten kann, so ist jeder Gläubiger dieser Person dazu berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen. Er muss dem zuständigen Gericht jedoch glaubhaft machen, dass der Schuldner ihm gegenüber Verpflichtungen hat. Einen Antrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit kann jedoch nur der Schuldner selbst stellen.










