Innengesellschaft
Eine Innengesellschaft ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die jedoch nach außen hin nicht als Gesellschaft tätig ist und als solche nicht am Rechtsverkehr teilnimmt. Nach außen hin wird nur ein Geschäftsführer tätig, der jedoch nicht im Namen der Gesellschaft handelt, sondern nur in eigenem Namen, obwohl er im Innenverhältnis für die Gesellschaft tätig wird.










