Hypothek
Die Hypothek gehört zu den Grundpfandrechten und dient der Sicherung einer Forderung. Diese Forderung wird gegenüber dem Gläubiger durch eine Immobilie des Schuldners besichert. Wenn die Forderung fällig, jedoch durch den Schuldner nicht beglichen, so kann der Gläubiger von dem Schuldner die Duldung der Zwangsvollstreckung gemäß § 1147 BGB verlangen. Da die Forderung und die Hypothek streng akzessorisch sind (d.h. Sie „hängen“ aneinander, die Forderung kann nicht ohne die Hypothek bestehen und umgekehrt) und sich daraus häufig Probleme ergeben haben, weicht die Hypothek in der Praxis immer mehr der Grundschuld, da diese nicht akzessorisch zu der Forderung ist.










