Haftungsfreistellung
Die meisten Existenzgründer verfügen über wenig bis gar keine Kreditsicherheiten, wenn sie einen Kreditbeantragen. Da ihnen oftmals trotzdem Kredite gewährt werden, gibt es die Haftungsfreistellung. Die vermittelnde Bank und das kreditgebende Institut teilen sich in diesem Fall das Haftungsrisiko, der Kreditnehmer wird haftungsfrei gestellt. Wird der Kreditnehmer dann während der Kreditrückführung insolvent, so haften das Kreditinstitut und die Bank.










