Grundschuld

Die Grundschuld ist – ähnlich wie die Hypothek – ein Grundpfandrecht. Sie dient in der Praxis der dinglichen Besicherung von Darlehen. Die Grundschuld wird ins Grundbuch eingetragen und fungiert dort als dingliches Rechts, das die Begleichung einer Geldschuld sichern soll. Im Gegensatz zur Hypothek ist die Grundschuld nicht akzessorisch – das heißt, dass sie nicht an der Forderung „hängt“. Grundschuld kann also auch ohne Forderung bestehen und umgekehrt. Diese Eigenschaft sichert der Grundschuld eine enorm hohe praktische Relevanz, da sie aufgrund ihrer Unabhängigkeit auch verschiedene Forderungen dinglich sichern kann.

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