Grundbuch
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das beim Grundbuchamt - einer eigenen Abteilung in den Amtsgerichten - geführt wird. In das Grundbuch muss alles eingetragen werden, was das Grundstück betrifft. Diese Eintragungen werden in drei Abteilungen unterteilt. Die erste Abteilung hält die Eigentumsverhältnisse fest, die zweite bezeichnet Belastungen wie Nutzungsrechte und Widersprüche, und die dritte Abteilung ist den Belastungen durch Grundpfandrechte (Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld) gewidmet. Rechtlich gilt das Grundbuch immer als richtig, sofern kein Widerspruch eingetragen ist.










