Globalzession
Von einer Globalzession spricht man, wenn es um die Abtretung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen geht. Zukünftige, noch nicht entstandene, Forderungen müssen allerdings hinreichend bestimmbar sein, um dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen. Sinn und Zweck der Globalzession ist die Kreditsicherung des Kreditgebers.










