Gläubiger

Innerhalb eines Schuldverhältnisses gibt es jeweils mindestens einen Schuldner und mindestens einen Gläubiger. Der Schuldner hat etwas von dem Gläubiger erhalten und schuldet ihm diese Sache oder Geldsumme nun. Der Gläubiger kann die geschuldete Leistung vom Schuldner herausverlangen. Umgekehrt kann der Gläubiger aber auch gleichzeitig Schuldner sein: Bei einem gegenseitigen Vertrag verpflichten sich immer beide Vertragsparteien, dem anderen eine bestimmte Leistung zu bringen. Beim Kaufvertrag schuldet beispielsweise eine Partei die Kaufsache und die andere den Kaufpreis. Dabei ist die jeweils andere Vertragspartei in der Gläubigerposition.

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