Gewährleistungsbürgschaft

Mit der Gewährleistungsbürgschaft verpflichtet sich der Bürge, für die Pflicht einer Partei aus einem bereits abgewickelten Geschäft einzustehen. Er hat im Falle einer Verzögerung, oder eines anderen auftretenden Problems dem Gewährleistungsanspruch seiner Partei nachzukommen.

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