Geschäftsfähigkeit
Man ist nicht von Geburt an geschäftsfähig. Genau genommen ist man bis zum Erreichen des 7. Lebensjahrs gar nicht geschäftsfähig und darf folglich keine Kaufverträge schließen, auch wenn es dabei nur um ein Brötchen geht. Danach sind Minderjährige vom 7. bis zum 18. Lebensjahr nur beschränkt geschäftsfähig. Das heißt, sie dürfen zwar Verträge schließen, aber nur solche, bei denen sie die Leistung mit eigenen Mitteln - also mit ihrem Taschengeld - bewirken können (vgl.§110 BGB, sog. „Taschengeldparagraph“). Erst bei Erreichen des 18. Lebensjahres ist man voll geschäftsfähig und auch voll für die Konsequenzen seiner eigenen Geschäfte verantwortlich. Nicht geschäftsfähig bei Volljährigkeit sind geistig beeinträchtigte, oder behinderte Menschen.










