Geldwäschegesetz
Geldwäsche bedeutet, dass illegal erwirtschaftetes Geld in den Finanzkreislauf eingeführt wird. Gelwäsche ist ein Tatbestand, die nach dem deutschen Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt ist. Am 25. Oktober 1993 wurde das Geldwäschegesetz (GwG) verabschiedet, um gegen organisierte Kriminalität besser vorgehen zu können. Das Geldwäschegesetz beinhaltet allgemeine Identifizierungspflichten, denen neben Instituten auch natürliche Personen unterliegen. Grundsätzlich ist alles meldepflichtig, was sich zur Herkunftsverschleierung von Geld eignet. Solchen Identifizierungspflichten unterliegen also neben Kreditinstituten und Versicherungen auch Rechtsanwälte und Notare, die mit der Durchführung bestimmter Geschäfte des Mandanten betraut sind, wie z.B. mit Immobilienhandel, Verwaltung von Geld, Wertpapieren, oder Konten.










