Gegenseitiger Vertrag
Von einem gegenseitigen Vertrag spricht man, wenn es sich um mindestens zwei Vertragsparteien handelt, zum Beispiel bei Kaufverträgen. Demgegenüber stehen einseitige Verträge wie z.B. die Schenkung, das Erbe usw.. Es kommt also darauf an, dass es mindestens einen Schuldner und einen Gläubiger gibt, die bestimmte Ansprüche gegeneinander haben (z.B. Anspruch auf Lieferung, Kaufpreiszahlung etc.).










