Festigungsmaßnahme
Um sich selbstständig zu machen braucht man in jedem Fall Geld. In so einem Fall stellt der Staat finanzielle Mittel oft sehr günstig im Rahmen eines Existenzgründerdarlehens zur Verfügung. Auch wenn der unmittelbare Aufbau geschafft ist, ist es wichtig die wirtschaftliche Situation des jungen Unternehmens zu festigen und zu verbessern. Oft bieten Länder zu diesem Zweck Förderungen zur Verfügung, wenn es sich um einen förderfähigen Zweck handelt. Ein solcher förderfähiger Zweck ist zum Beispiel eine Festigungsmaßnahme. Dafür gelten aber besondere Voraussetzungen. Die Gründung muss beispielsweise einen förderfähigen Zweck vorweisen und das Geld darf nicht zur Umschuldung, oder Nachfinanzierung benutzt werden. Wird die neue Existenz als Nebenjob begonnen, muss sie innerhalb von drei Jahren zum Vollerwerb führen. Der Standort des Unternehmens muss in dem Land liegen, die die Förderung gewährt und oft muss ein Fachmann zur Beratung hinzugezogen werden. Schließlich ist es wichtig, dass der Antrag auf eine Festigungsmaßnahme vor Beginn derselben gestellt wird.










