Faustpfand

Ein Faustpfand ist etwas, das dem Eigentum des Schuldners zuzurechnen ist, das aber durch den Gläubiger in Besitz genommen wurde, damit dieser eine Forderung gegen den Schuldner mit einem gleichen Wert absichern kann. Dies wäre z.B. der Fall, wenn A die goldene Uhr des B in Besitz nimmt, bis B ihm die geschuldeten 1000€ zurückzahlt.

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