Existensgründerdarlehen

Existenzgründerdarlehen sollen Menschen den Weg in Selbstständigkeit ermöglichen. Zuständig für die Vergabe von Existenzgründerdarlehen sind die Bundesländer. Trotzdem muss jeder Existenzgründer zuerst zum Kreditvermittler oder zur Bank, denn nur wenn die Bank, oder das Kreditinstitut zu keiner finanziellen Hilfe bereit sind, wird die Vergabe eines Existenzgründerdarlehens in Erwägunge gezogen. Es muss vorab ein Businessplan erstellt werden, der von großer Bedeutung für die Darlehensvergabe ist und für dessen Erstellung man sich am besten professionelle Hilfe z.B. vom Steuerberater holen sollte. So kann eingeschätzt werden, ob die Geschäftsidee mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird.

Weiterführende Links:

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