Eigentumsvorbehalt
Der Eigentumsvorbehalt schützt den Veräußerer einer beweglichen Sache vor einem Eigentumsverlust an den Erwerber, solange der Kaufpreis nicht vollständig gezahlt wurde. Übergibt der Veräußerer also eine Sache an den an den Erwerber, so geht diese erst in das Eigentum des Erwerbenden über, wenn z.B. die letzte Rate, oder der erst an einem bestimmten Datum fällige Kaufpreis gezahlt wurde.










