Eigentümergrundschuld

Eine Eigentümergrundschuld ist eine Grundschuld die auf den eigenen Namen des Grundstückseigentümers in das Grundbuch eingetragen wird. Anders als bei der Hypothek „hängt“ die Grundschuld nicht an einer Forderung, kann also auch ohne eine solche bestehen. Sinn und Zweck der Eigentümergrundschuld ist, dass sie dem Grundstückseigentümer eine bessere Rangstelle für einen möglicherweise in der Zukunft aufzunehmenden Kredit ermöglicht. Wird ein Grundstück nämlich als Sicherheit für einen Kredit genutzt und existieren mehrere Gläubiger, so wird der Gläubiger, der die höchste Rangstelle hat (also derjenige, der „zuerst“ da war) auch zuerst befriedigt. Bietet man also einem potentiellen Gläubiger eine hohe Rangstelle an, so ist die Sicherheit für den Gläubiger höher und die Chancen des Eigentümers auf einen Kredit besser.

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