Dingliche Schuld
Die dingliche Schuld ist sachenrechtlicher Natur und steht im Gegensatz zur persönlichen Schuld. Die dingliche Schuld meint, dass ein Gläubiger bei Fälligkeit einer Forderung und deren Nichtbegleichung einen Anspruch auf eine Sache hat, die in dem betreffenden Schuldverhältnis als Sicherheit fungiert hat. Das kann zum Beispiel bei der Hypothek ein Grundstück sein. Im Gegensatz dazu steht die persönliche Schuld, bei der eine Person mit ihrem persönlichen Vermögen haftet.










