Darlehensvertrag
Ein Darlehensvertrag (auch Kreditvertrag) verpflichtet den Darlehensgeber auf der einen Seite dem Darlehensnehmer eine bestimmte Summe zu zahlen und den Darlehensnehmer auf der anderen Seite, das gegebene Darlehen und die anfallenden Zinsen bis zur Fälligkeit zurückzuzahlen. Darüberhinaus regelt er, wie und in welcher Höhe der Darlehensnehmer zurückzahlen muss. Dazu gehören die monatliche Tilgungsrate und die Höhe der Zinsen, sowie anfallende Gebühren des Kreditgebers.










