Darlehenssumme

Die Darlehenssumme ist das Geld, das der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer auszahlen muss. Es zur Auszahlung der Summe aus § 488 BGB verpflichtet, wenn ein Darlehensvertrag geschlossen wurde. Bei der Rückführung des Darlehens werden der Darlehenssumme noch Zinsen und verschiedene Gebühren zugerechnet.

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