Darlehenssumme
Die Darlehenssumme ist das Geld, das der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer auszahlen muss. Es zur Auszahlung der Summe aus § 488 BGB verpflichtet, wenn ein Darlehensvertrag geschlossen wurde. Bei der Rückführung des Darlehens werden der Darlehenssumme noch Zinsen und verschiedene Gebühren zugerechnet.










