Darlehen
Ein Darlehen bezeichnet einen Zivilrechtlichen Vertrag schuldrechtlicher Natur, der dem Darlehensnehmer eine bestimmte Summe an Geld oder eine Sache durch den Darlehensgeber sichert und ihn gleichzeitig dazu verpflichtet, bei Fälligkeit den Nennbetrag bzw. die gleichwertige Sache zurückzugewähren.










