Bürgschaftsvertrag
In einem Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge einem Gläubiger gegenüber, für die Schuld eines Schuldners einzustehen, sollte dieser in Verzug, oder Zahlungsschwierigkeiten geraten. (Siehe auch: Bürgschaft)
In einem Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge einem Gläubiger gegenüber, für die Schuld eines Schuldners einzustehen, sollte dieser in Verzug, oder Zahlungsschwierigkeiten geraten. (Siehe auch: Bürgschaft)