Bürgschaft auf erstes Anfordern
Die Bürgschaft auf erstes Anfordern ist vor allem bei Bauverträgen sehr beliebt. Hier kann der Bürge sofort und ohne dass ein Beweis des Sicherungsfalles (bei Bauverträgen z.B. schlechte Arbeit des Auftragnehmers) erbracht werden muss, in Anspruch genommen werden. Der Bürge hat bei dieser Form der Bürgschaft keine Möglichkeiten der Einrede. Erst in einem sogenannten Rückforderungsprozess kann er versuchen, die unberechtigte Forderung ungültig werden zu lassen, in dem er die ordentliche Vertragserfüllung nachweist. Diesem Verfahren hat der BGH jedoch einen Riegel vorgeschoben, da es nicht sein kann, dass ein Bürge ohne jeglichen Beweis des Sicherungsfalles in Anspruch genommen werden kann.










