Bürgschaft
Die Bürgschaft ist ein Vertrag, der im BGB geregelt ist. Innerhalb eines solchen Vertrages verpflichtet sich ein Dritter (der Bürge) einem Gläubiger gegenüber für die Verbindlichkeiten eines Schuldners einzustehen. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners muss dann der Bürge den Verbindlichkeiten des Schuldners nachkommen.










