Besitzkonstitut
Besitzkonstitut beschreibt das Verhältnis zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber einer Sache, bei einer Übereignung gemäß § 930 BGB. Die Sache wird in diesem Fall jedoch nicht übergeben, sondern verbleibt beim Veräußerer zur weiteren Nutzung. Der Veräußerer bleibt demnach Besitzer, während der Erwerber neuer Eigentümer wird.










