Avalarten
Aval meint eine Art Dreiecksbeziehung zwischen einem Schuldner, einem Gläubiger und einem Bürgen. Bei einem Bankaval „leiht“ die Bank jemandem ihre Bonität - man spricht auch von einem Avalkredit (siehe Avalkredit). Es geht also nicht um den direkten Austausch flüssiger Zahlungsmittel – es geht vielmehr um verschiedenste Garantien.










