Auflassungsvormerkung
Beim Immobilienerwerb spricht man von einer Auflassung, wenn es um die dingliche Einigung der Vertragsparteien geht. Eine Auflassungsvormerkung wird also wie eine normale Vormerkung ins Grundbuch eingetragen (siehe Vormerkung) und schützt den Vormerkungsberechtigten vor einer Auflassung des Veräußeres zugunsten eines Dritten.










