Anzahlungsbürgschaft
Wenn eine Partei im Rahmen eines gegenseitigen Vertrages eine Anzahlung als Sicherheit verlangt, so kann die andere Partei für ihre Anzahlung ebenfalls eine Sicherheit verlangen. Diese Sicherheit kann dann durch einen Anzahlungsbürgen erfolgen. Von Banken wird eine solche Bürgschaft regelmäßig für gewerbliche Kunden mit einer guten Bonität übernommen.










