Akzessorietät
Akzessorietät ist ein wichtiger Begriff aus dem Sachenrecht, der den Zusammenhang von der zu sichernden Forderung und der Sicherheit selbst beschreibt. Die Hypothek ist beispielsweise streng akzessorisch, was bedeutet, dass die Forderung an der Hypothek hängt und das eine ohne das andere nicht bestehen kann. Genau das Gleiche gilt für die Vormerkung. Anders ist dies zum Beispiel bei der Grundschuld, die nicht akzessorisch ist und sich auch aus diesem Grund einer immer größeren Beliebtheit erfreut.










