Akkreditiv

Ein Akkreditiv ist abstraktes Schuldversprechen eines Kreditinstituts gegenüber einem Importeur, bei Vorlage bestimmter Unterlagen dem Exporteur eine gewisse Summe zu gewähren. Dies geschieht folgendermaßen: Ein Auftraggeber beauftragt seine Bank, das Akkreditiv zugunsten des Exporteurs zu eröffnen, die dann gegenüber dem Exporteur ein Zahlungsversprechen abgibt. Der Vorteil für den Exporteur ist dabei, dass er eine Zahlungsversprechen erhält, das er ungehindert der Interessen des Importeurs durchsetzen kann. Der Vorteil des Importeurs liegt darin, dass er erst nach Vorlage der so genannten akkreditivkonformen Dokumenten Zahlung leisten muss.

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