Abstraktes Schuldversprechen
Abstraktes oder auch konstitutives Schuldversprechen meint einen Vertrag, in dem sich der Schuldner unabhängig von einem bisherigen Anspruch zu einer bestimmten Leistung verpflichtet. Die Vertragsfreiheit aus § 305 BGB bildet für diesen Fall die rechtliche Grundlage. Ein geeignetes Beispiel ist hier die Nutzung einer Kreditkarte, die genau so ein abstraktes Schuldversprechen des Kreditkarten Nutzers beinhaltet.










