Abnahmeverpflichtung
Abnahmeverpflichtung bedeutet, dass der Darlehensnehmer verpflichtet ist, sich das beantragte und bewilligte Darlehen auch auszahlen zu lassen. Er ist dem Darlehensgeber gegenüber also zur Abnahme des Geldes verpflichtet. Die Abnahmeverpflichtung sichert den Ansprüche des Darlehensgebers auf Zins- Tilgungs- und Gebührenzahlungen.










