Bei günstigeren Zinsen Kredit kündigen
Kredit vorzeitig kündigen
Sowohl Ihre Bank als auch Sie selbst haben die Möglichkeit, einen Kredit vorzeitig zu kündigen. Vor allem, wenn Sie einen variablen Zinssatz vereinbart haben und die Kreditzinsen sinken, kann es sich lohnen, eine Kredit-Umschuldung vorzunehmen. Wenn Sie über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, können Sie Ihren Kredit natürlich auch ganz zurückzahlen. Die Kreditkündigung ist in der Regel erst nach einer Laufzeit von sechs Monaten möglich. Allerdings werden im Fall einer vorzeitigen Kreditkündigung die Bearbeitungsgebühren nicht zurück erstattet.
Kredit-Kündigungsfristen variieren
Die Kündigungsfristen für Kredite sind unterschiedlich: Ratenkredite mit festem Zinsen sind meist an eine Kündigungsfrist von drei bis sechs Monate gebunden. Kredite mit veränderlichem Zinssatz sind ebenfalls mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündbar. Anders verhält es sich mit Baukrediten: Sind diese zu einem festen Zinssatz vereinbart, darf eine Kündigung frühestens nach zehn Jahren erfolgen. Endet die Zinsbindung früher, bekommen Sie von Ihrer Bank ein neues Zinsangebot. In diesem Fall können Sie einen Monat vor Ablauf der Zinsbindung kündigen. In beiden Fällen muss der Kreditnehmer keine Vorfälligkeitsentschädigung entrichten. Eine vorzeitige Kündigung ist auch in speziellen Fällen, wie dem Verkauf der Immobilie, möglich. Genauere Angaben zu den jeweiligen Kündigungsfristen können Sie in Ihrem Kreditvertrag nachlesen.
Auch Kreditgeber kann vorzeitig kündigen
Natürlich kann auch die Bank den Kredit kündigen. Vor allem, wenn der Kreditnehmer wiederholt die Kreditraten nicht bezahlt, wird von diesem Recht Gebrauch gemacht. Unter besonderen Umständen, beispielsweise wenn der Kreditnehmer falsche Angaben zu seiner Vermögenslage gemacht hat oder die Sicherheiten in hohem Maße an Wert verlieren, ist sogar eine fristlose Kündigung möglich.










