Kredite werden auch als Darlehen bezeichnet. Das Bürgerliche Gesetzbuch definiert in Paragraph 488 ein Darlehen folgendermaßen:
„Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuerstatten."
Ein Darlehen ist meist entgeltlich, denn der Darlehensnehmer muss Zinsen entrichten. Höhe der Zinsen und Darlehensfrist sind im Darlehensvertrag geregelt, der zwischen den beiden Vertragsparteien geschlossen wird. Ebenfalls darin festgelegt sind Darlehensart, anfallende Kosten, Darlehenshöhe, Besicherung, Kündigungsmöglichkeiten und Rückzahlungsart.
Darlehen werden in der Regel von Banken und Kreditinstituten vergeben. Die Gebühren, die dafür veranschlagt werden, gestalten sich bei den einzelnen Instituten unterschiedlich. Deshalb lohnt es sich, einen Darlehensvergleich durchzuführen. Einfach und schnell funktioniert dies mit Online-Vergleichsrechnern. Innerhalb weniger Sekunden können Sie so nach günstigen Darlehen suchen.