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Kredit kündigen: Das müssen Sie beachten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Ein Kredit wird in aller Regel über einige Jahre oder sogar Jahrzehnte hinweg zurückgezahlt. Ist die Kreditsumme vollständig zurückgezahlt, endet der Kredit automatisch. Wer jedoch seinen Kredit kündigen möchte, bevor die festgelegte Laufzeit zu Ende ist, muss meist eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen – eine von der Bank berechnete Gebühr, die die entgangenen Zinseinnahmen ausgleichen soll.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kreditnehmer und Kreditgeber können laufende Kredite jederzeit vor Ablauf der Frist kündigen.
  • Verbraucher müssen bei vorzeitiger Kreditkündigung eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen.
  • Eine Umschuldung lohnt sich nur, wenn die Vorfälligkeitsentschädigung und die Zinsen für den neuen Kredit in der Summe niedriger ausfallen als aktuellen Kreditkosten.
  • Eine bestehende Restschuldversicherung muss gesondert gekündigt werden.
  • Vor einer drohenden Kreditkündigung durch die Bank sollte der Darlehensnehmer das Gespräch mit dem Institut suchen.

Die Kosten einer Kreditkündigung

Bei einer vorzeitigen Kreditkündigung steht der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung als Ausgleich für die entgangenen Zinsen zu. Bei einem klassischen Ratenkredit ist sie gesetzlich begrenzt:

  • Bei einer Restlaufzeit von mehr als zwölf Monaten beträgt sie maximal 1 Prozent der vorzeitig zurückgezahlten Kreditsumme.
  • Liegt die Restlaufzeit unter einem Jahr, sind es noch 0,5 Prozent.
  • Erlaubte kostenlose Sondertilgungen werden von der Restschuld abgezogen.

Handelt es sich um eine Baufinanzierung, kann die Bank zwischen unterschiedlichen Ermittlungswegen für die Berechnung wählen. Darlehensnehmer sollten diese Berechnung aber grundsätzlich durch einen Verbraucherschutzverein prüfen lassen. Die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet, dass die Berechnungen der Banken in vielen untersuchten Fällen korrekturbedürftig waren.

Für Baufinanzierungen gilt eine Besonderheit. Beträgt die Zinsbindungsfrist mehr als zehn Jahre, hat der Kreditnehmer mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des zehnten Vertragsjahres das Recht, den Vertrag kostenlos zu kündigen.

Wie kann ich meinen Kredit kündigen?

Um einen Kredit zu kündigen, muss der Kreditnehmer an die Bank ein schriftliches Kündigungsschreiben schicken. Es kann formlos sein, sollte aber die Darlehensnummer und das Datum, zu dem der Kredit enden soll, beinhalten. Die Kündigung gilt, sobald die Bank den Eingang schriftlich bestätigt hat. Verbraucher sollten das Kündigungsschreiben als Einschreiben verschicken, um sicherzugehen, dass es wirklich ankommt.

Muss ich den Kredit selbst kündigen?

Der Kreditnehmer kann auch einen Rechtsanwalt beauftragen, die Kündigung in seinem Namen auszusprechen. Kam das Darlehen über einen Finanzmakler zustande und liegt ein Maklerauftrag vor, kann der Vermittler im Namen des Kunden den Kreditvertrag kündigen.

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Kündigungsfristen

Ratenkredite und Kontokorrentkredite (zB. der Dispokredit) können jederzeit ohne Kündigungsfristen gekündigt werden.Immobilienkredite ohne Zinsfestschreibung können jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

Bei Immobilienkrediten mit Zinsfestschreibung ist es komplizierter. Am Ende der Zinsbindung können sie mit einer Frist von einem Monat zu dem Tag, an dem die Zinsbindung endet, gekündigt werden. Zehn Jahre nach vollständigem Erhalt der Kreditsumme können sie mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Zudem kann der Kredit gekündigt werden, wenn die Immobilie veräußert wird oder die Bank eine Ausweitung des Kredits ablehnt und damit die wirtschaftliche Nutzung der Immobilie verhindert wird. In den beiden letzten Fällen darf die Bank als Ausgleich eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Tritt keiner dieser Fälle zu, darf die Bank die Kündigung verweigern.

Nach der Kreditkündigung

Möchte der Verbraucher seinen Kredit kündigen, muss er binnen zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung den ausstehenden Betrag an die Bank bezahlen. Andernfalls gilt die Kündigung als nicht erfolgt. Auch nach der Kündigung durch die Bank muss der Verbraucher seine Schulden sofort zurückzahlen. Ob er dies aus Eigenmitteln oder durch die Aufnahme eines neuen Kredits bei einer anderen Bank tut, bleibt ihm überlassen. Gab es Kreditsicherheiten, die die Bank von Kreditnehmer gestellt bekommen hat, müssen diese an den Kreditnehmer zurückübertragen werden, sobald die Ablösung erfolgt ist. Da die sofortige Rückzahlung der geschuldeten Summe in den meisten Fällen nicht möglich ist, wenn die Bank den Kredit gekündigt hat, kommt es in diesen Fällen zur Kreditabwicklung oder -sanierung.

Kreditvertrag kündigen bei Umschuldung

Vor der Kündigung sollten sich Kreditnehmer bei der Bank über die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung zum geplanten Kündigungstermin informieren. Dies ist insbesondere dann empfehlenswert, wenn es sich um eine Umschuldung handelt. Diese ist nämlich nur dann sinnvoll, wenn die Gesamtbelastung für den neuen Kredit – die Summe der neuen Zinsen und der Vorfälligkeitsentschädigung – in der Summe niedriger ausfällt als der bisherige Zinsaufwand.

Die Ablösebescheinigung

Dazu können Kunden bei ihrer bisherigen Bank eine Ablösebescheinigung anfordern. Dieses Dokument enthält alle Daten zum abzulösenden Kredit an dem Stichtag der Umschuldung – etwa die noch ausstehende Kreditsumme, zusätzlich anfallende Gebühren und die IBAN, an welche das Geld überwiesen werden muss. Bei einer Umschuldung schickt die alte Bank eine Ablösebescheinigung an den neuen Kreditgeber. Kunden können die Bescheinigung auch selbst an die neue Bank schicken, um sicherzustellen, dass die Umschuldung möglichst reibungslos verläuft. Sie können das folgende Muster-Ablöseschreiben nutzen, um die Bescheinigung von Ihrer Bank anzufordern:

PDF-Vorlage für Ihr Ablöseschreiben

Restschuldversicherung zurückfordern

Schloss der Kreditvertrag eine Restschuldversicherung mit ein, muss auch die Versicherungsgesellschaft über die Kündigung informiert werden. Nur so kann der Kreditnehmer seine bereits bezahlte Versicherungsprämie anteilig zurückfordern. Nicht jeder Versicherer kommt dieser Aufforderung direkt nach – manche berufen sich auf Kündigungsfristen. Diese müssen jedoch nicht eingehalten werden, da der Geschäftszweck der Restschuldversicherung – die Restschuld – mit der Kreditkündigung hinfällig wird.

Kreditkündigung seitens der Bank

Kommt der Darlehensnehmer seinen Verbindlichkeiten nicht ordnungsgemäß nach, ist die Bank berechtigt, den Kredit zu kündigen.

Das kommt am häufigsten in Zusammenhang mit Dispokrediten vor. Wurde der Dispo über den vereinbarten Rahmen über längere Zeit überzogen, stellt die Bank die ungenehmigte Überziehung „fällig“. Das heißt, der Kontoinhaber erhält ein Schreiben, dass er innerhalb einer bestimmten Frist, meist zehn Werktage, den Dispo wieder auf die vereinbarte Summe zurückführen muss. Da Dispositionskredite im Vergleich zu einem Ratenkredit deutlich teurer sind, empfiehlt es sich von vornherein, bei absehbar längerer Inanspruchnahme gleich auf einen Ratenkredit auszuweichen.

Ratenkredite können bei Zahlungsverzug gekündigt werden, wenn mindestens zwei aufeinanderfolgende Raten nicht oder nicht vollständig gezahlt werden und dies mindestens zehn Prozent der Kreditsumme der Kreditsumme entspricht. Bei Krediten über drei Jahren muss die Summe der Ausfälle fünf Prozent der Restschuld ausmachen. Zusätzlich muss die Bank dem Kreditnehmer eine Zahlungsfrist von zwei Wochen einräumen, um die ausstehenden Raten zu zahlen und ihn darauf hinweisen, dass andernfalls die vollständige Kreditsumme zurückzuzahlen ist.

Außerordentliche Kündigung ohne Kündigungsfrist

Möchte die Bank den Kredit fristlos kündigen, muss ein Fehlverhalten des Kunden vorliegen. Für die Bank muss es unzumutbar sein, das Darlehensverhältnis fortzusetzen. Eine fristlose Kündigung wird meist bei der Schufa eingetragen. Triftige Gründe für die fristlose Kündigung sind:

  • Der Kunde hat im Antrag falsche Angaben zu seinen Vermögensverhältnissen gemacht.
  • Die Vermögensverhältnisse des Kunden haben sich wesentlich verschlechtert.
  • Der Wert der gestellten Kreditsicherheiten hat sich massiv verringert.
  • Es werden trotz Aufforderung keine Kreditsicherheiten gestellt oder die vorhandenen Sicherheiten verstärkt.

Was tun, wenn die Bank kündigt?

Eine Kreditkündigung seitens der Bank erfolgt jedoch nicht ohne Weiteres. Die Bank darf von ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht nur Gebrauch machen, wenn die ordnungsgemäße Rückzahlung des Kredites gefährdet ist. Dafür kann es zwei Gründe geben:

  • Der Kreditnehmer ist bereits mit einigen Raten im Verzug.
  • Die Bank hat Kenntnis davon, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Darlehensnehmers nachweislich signifikant verschlechtert haben und damit die Rückzahlung gefährdet ist.

Es empfiehlt sich für den Kreditnehmer in beiden Fällen, das Gespräch mit der Bank zu suchen. Gerade bei einer Baufinanzierung haben die Kreditinstitute ein größeres Interesse daran, einen gemeinsamen Weg mit dem Kunden zu finden, als die langwierige Zwangsversteigerung zu betreiben.