Gilt bei Verleih Versicherungsschutz?

Versicherungsschutz beim Verleih des Autos

Eine Kfz-Versicherung bezieht sich grundsätzlich auf das versicherte Fahrzeug. Das heißt, wenn Sie Ihr Fahrzeug verleihen und der Fahrer damit einen Unfall verursacht oder in einen Unfall verwickelt wird, dann bezahlt Ihre Kfz-Versicherung den Drittschaden. Sofern Sie eine Kfz-Vollkaskoversicherung haben, bezahlt die Kfz-Versicherung auch den Schaden am eigenen Fahrzeug.

Allerdings gibt es dabei einiges zu beachten. Sie sollten sich immer versichern, dass die Person, der Sie Ihr Auto leihen, nicht unter dem Einfluss von Alkohol steht und einen gültigen Führerschein besitzt. Dem Fahrer sollten Sie auch Ihren Kfz-Schein aushändigen, damit dieser gegebenenfalls - zum Beispiel bei einer Polizeikontrolle - nachweisen kann, dass er das Fahrzeug berechtigterweise nutzt. Sollten Sie über einen fahrzeugbezogenen ADAC-Schutz verfügen, so empfiehlt es sich ebenfalls, dem Fahrer die Karte für den Fall einer Panne mitzugeben.

Allerdings gibt es Versicherungstarife, die das Verleihen des versicherten Fahrzeugs ausschließen oder eingrenzen. Dafür gewähren manche Versicherer einen Rabatt. So eine Klausel kann zum Beispiel sein, dass Sie sich verpflichten, Ihr Fahrzeug nur an Fahrer über 25 Jahre zu verleihen.

Empfehlenswert ist in jedem Fall, klare Vereinbarungen über einen etwaigen Schadensfall zu treffen. Der Fahrer sollte für Eigenschäden haften (falls keine Vollkasko Versicherung besteht) sowie für eventuelle Nachteile, die durch eine Hochstufung des Fahrzeughalters in eine andere Schadenfreiheitsklasse entstehen können.

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