Umweltplakette ? alles was Sie wissen müssen!

Umweltplakette – die Eintrittskarte in die Umweltzonen

Die Feinstaubplakette gilt zukünftig als Eintrittskarte zu den bundesweit angelegten Umweltzonen. Nur wer eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone, also eben diese Plakette, besitzt, darf die Innenstadtbereiche vieler großer Städte befahren. Bei der Vergabe der Plakette wird ein Fahrzeug in eine von vier Schadstoffgruppen eingeteilt und durch die Plakette, die hinter die Windschutzscheibe geklebt wird, gekennzeichnet. Bei den Umweltzonen handelt es sich um sehr bevölkerungsreiche Städte oder Ortschaften. Es ist allerdings damit zu rechnen, dass sich die Liste der geplanten Umweltzonen stetig ausdehnt und auch auf ländliche Gebiete ausgeweitet wird.

Umweltplakette bei Umzug oder Nachrüstung

In die Feinstaubplakette wird fest das Kennzeichen des Fahrzeuges eingetragen. Da sich das Kennzeichen bei einem Umzug im Normalfall ändert, benötigen Sie auch eine neue Umweltplakette. Die Umweltplakette ist abhängig vom Schadstoffausstoß Ihres Fahrzeuges. Somit sind ältere Fahrzeuge oftmals benachteiligt. Durch die Nachrüstung bestimmter Technik, zum Beispiel von einem Rußpartikelfilter, können Sie eine bessere Einstufung erreichen. Lassen Sie die Nachrüstungen an Ihrem Fahrzeug, die zum Bezug einer besseren Plakette berechtigen, unbedingt von der Zulassungsstelle im Fahrzeugschein nachtragen. Nur dann kann Ihnen auch eine entsprechende Plakette ausgestellt werden.

Strafe bei Nichtbeachtung der Umweltzone

Die Umweltzonen werden seit 2007 in Deutschland geplant. Städte und Kommunen können ein Fahrverbot für bestimmte Umweltplaketten in der Umweltzone erlassen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese durch die Stadt oder die Kommune besonders als Umweltzone gekennzeichnet worden sind. Die ersten Umweltzonen wurden mit Beginn des Jahres 2008 eingerichtet. Berlin, Köln und Hannover waren die ersten Städte mit einer Beschränkung für bestimmte Fahrzeuge. Besonders gefährdete Gebiete werden durch das Zeichen 270.1 als Umweltzone gekennzeichnet. Aufgehoben wird diese Zone wieder mit dem Zeichen 270.2. Fahrzeuge ohne die entsprechende Umweltplakette dürfen diese Zone dann nicht befahren. Andernfalls drohen 40 Euro Strafe und ein Punkt in Flensburg.

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