Gut versichert bei Tierunfällen

Rundumschutz bei Tierunfällen

Als Besitzer einer Kfz-Teilkaskoversicherung oder Kfz-Vollkaskoversicherung wähnen sich viele gegen Schäden, die durch einen Unfall mit einem Tier entstehen, versichert. Doch Achtung: Die Teilkaskoversicherung haftet nur, wenn es sich bei dem betroffenen Tier um Haarwild handelt. Laut Bundesjagdgesetz gehören dazu Rot-, Dam-, Reh- und Schwarzwild, Wildschweine, Füchse oder Marder, Wiesel, Hasen oder Kaninchen. Nutztiere wie etwa Schafe, Kühe, Ziegen oder Pferde sind davon ausgenommen, ebenso Geflügel aller Art.


Gleichermaßen unterschiedlich geregelt ist, in welchem Fall die Teilkaskoversicherung haftbar gemacht werden kann. Das Kleingedruckte gibt Auskunft darüber, ob die Kfz-Versicherung auch bei einem Zusammenstoß mit einem toten Tier oder bei Schäden, die durch das Ausweichen entstehen, belangt werden kann. In jedem Fall muss der Versicherungsnehmer den Unfall beweisen. Sichern Sie also alle Hinweise auf den Wildunfall und benennen Sie wenn möglich auch Zeugen.


Ein Marderbiss ist zwar kein Wildunfall, kann im Ernstfall jedoch ähnlich verheerende Folgen haben. Unterschiedlich geregelt ist, inwieweit die Kfz-Versicherung für Schäden haftet, die von einem Marderbiss herrühren. Direkte Schäden an Kabeln oder Schläuchen werden meist anstandslos übernommen. Schwieriger gestaltet es sich mit den indirekten Folgen, wie beispielsweise einem überhitzten Motor. Auch hier gilt: Achten Sie auf das Kleingedruckte!


Einige Gesellschaften bieten einen Extraschutz für einen Zusammenstoß mit Nutz- oder sogar allen Tieren an. Vor allem für Autofahrer in ländlichen Gegenden ist eine derartige Zusatzversicherung empfehlenswert.

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